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22 A 2425/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-02, 22 A 2425/18
22 A 2425/18Verwaltungsgericht02.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-02
Aktenzeichen: 22 A 2425/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1202.22A2425.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29. Mai 2018 wird für wirkungslos erklärt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 60.000,- Euro festgesetzt.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).
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