Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-25, 6 B 1059/22

6 B 1059/22Verwaltungsgericht25.11.2022

Regest

1. Erfolglose Beschwerden der Antragsgegnerin und des Beigeladenen in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle der Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung. 2. Auch bei der Bestellung der Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 Abs. 4 Satz 1 GO NRW ist dem Gewährleistungsgehalt des Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung zu tragen, indem das zur Bestellung führende Verfahren in einer dem Grundsatz der Bestenauslese genügenden Weise ausgestaltet und die Bestellung eignungs- und leistungsorientiert "eingehegt" wird. 3. Insoweit erfordert eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung in Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese, dass dem Rat als Entscheidungsträger hinreichende Grundlagen für eine eigene Eignungseinschätzung vermittelt werden. Hierzu gehören auch und insbesondere die aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, denen für den Qualifikationsvergleich besondere Bedeutung zukommt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1059/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-25

Aktenzeichen: 6 B 1059/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1125.6B1059.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GO NRW § 101 Abs. 4 Satz 1; GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

  1. Erfolglose Beschwerden der Antragsgegnerin und des Beigeladenen in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle der Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung.

  2. Auch bei der Bestellung der Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 Abs. 4 Satz 1 GO NRW ist dem Gewährleistungsgehalt des Art. 33 Abs. 2 GG Rechnung zu tragen, indem das zur Bestellung führende Verfahren in einer dem Grundsatz der Bestenauslese genügenden Weise ausgestaltet und die Bestellung eignungs- und leistungsorientiert "eingehegt" wird.

  3. Insoweit erfordert eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung in Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese, dass dem Rat als Entscheidungsträger hinreichende Grundlagen für eine eigene Eignungseinschätzung vermittelt werden. Hierzu gehören auch und insbesondere die aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, denen für den Qualifikationsvergleich besondere Bedeutung zukommt.

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers je zur Hälfte. Ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.