Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-25, 6 A 1014/21

6 A 1014/21Verwaltungsgericht25.11.2022

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Justizvollzugsobersekretärs, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1014/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-25

Aktenzeichen: 6 A 1014/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1125.6A1014.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 105; ZPO § 164 Abs. 1; ZPO § 165 Satz 1

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Justizvollzugsobersekretärs, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.