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6 B 1157/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-22, 6 B 1157/22
6 B 1157/22Verwaltungsgericht22.11.2022
Erfolglose Beschwerde einer Grundschulrektorin gegen die Ablehnung eines Rechtsschutzantrags, gerichtet auf eine vorläufige Untersagung der Neubesetzung ihres früheren Dienstpostens nach ihrer sofort vollziehbaren Versetzung.
Entscheidungsdatum: 2022-11-22
Aktenzeichen: 6 B 1157/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1122.6B1157.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 123 Abs. 1; LBG NRW § 25 Abs. 1; SchulG NRW § 61 Abs. 4
Erfolglose Beschwerde einer Grundschulrektorin gegen die Ablehnung eines Rechtsschutzantrags, gerichtet auf eine vorläufige Untersagung der Neubesetzung ihres früheren Dienstpostens nach ihrer sofort vollziehbaren Versetzung.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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