Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-22, 6 B 1157/22

6 B 1157/22Verwaltungsgericht22.11.2022

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Grundschulrektorin gegen die Ablehnung eines Rechtsschutzantrags, gerichtet auf eine vorläufige Untersagung der Neubesetzung ihres früheren Dienstpostens nach ihrer sofort vollziehbaren Versetzung.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1157/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-22

Aktenzeichen: 6 B 1157/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1122.6B1157.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 123 Abs. 1; LBG NRW § 25 Abs. 1; SchulG NRW § 61 Abs. 4

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Grundschulrektorin gegen die Ablehnung eines Rechtsschutzantrags, gerichtet auf eine vorläufige Untersagung der Neubesetzung ihres früheren Dienstpostens nach ihrer sofort vollziehbaren Versetzung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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