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1 B 1036/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-22, 1 B 1036/22
1 B 1036/22Verwaltungsgericht22.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-22
Aktenzeichen: 1 B 1036/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1122.1B1036.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung – auch für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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