Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-22, 1 B 1036/22

1 B 1036/22Verwaltungsgericht22.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1036/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-22

Aktenzeichen: 1 B 1036/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1122.1B1036.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung – auch für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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