Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-10, 10 A 1938/18

10 A 1938/18Verwaltungsgericht10.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 A 1938/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-10

Aktenzeichen: 10 A 1938/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1110.10A1938.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Auf die Berufungen des Beklagten und des Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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