Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-09, 6 A 88/21

6 A 88/21Verwaltungsgericht09.11.2022

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeikommissars, dessen Klage gegen seine Zurruhesetzung wegen Polizeidienstunfähigkeit das Verwaltungsgericht abgewiesen hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 88/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-09

Aktenzeichen: 6 A 88/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1109.6A88.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW § 115 Abs. 1

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeikommissars, dessen Klage gegen seine Zurruhesetzung wegen Polizeidienstunfähigkeit das Verwaltungsgericht abgewiesen hat.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 45.000,00 Euro festgesetzt.

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