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4 B 1146/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-09, 4 B 1146/22
4 B 1146/22Verwaltungsgericht09.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-09
Aktenzeichen: 4 B 1146/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1109.4B1146.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.10.2022 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 2.500,00 Euro festgesetzt.
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