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6 B 781/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-08, 6 B 781/22
6 B 781/22Verwaltungsgericht08.11.2022
Zum Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens wegen des vom Dienstherrn angenommenen Bedürfnisses, das für die ausgeschriebene Stelle maßgebliche Anforderungsprofil zu ändern.
Entscheidungsdatum: 2022-11-08
Aktenzeichen: 6 B 781/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1108.6B781.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2
Zum Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens wegen des vom Dienstherrn angenommenen Bedürfnisses, das für die ausgeschriebene Stelle maßgebliche Anforderungsprofil zu ändern.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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