Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-08, 6 B 781/22

6 B 781/22Verwaltungsgericht08.11.2022

Regest

Zum Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens wegen des vom Dienstherrn angenommenen Bedürfnisses, das für die ausgeschriebene Stelle maßgebliche Anforderungsprofil zu ändern.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 781/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-08

Aktenzeichen: 6 B 781/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1108.6B781.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Zum Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens wegen des vom Dienstherrn angenommenen Bedürfnisses, das für die ausgeschriebene Stelle maßgebliche Anforderungsprofil zu ändern.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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