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7 D 302/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-03, 7 D 302/20.NE
7 D 302/20.NEVerwaltungsgericht03.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-03
Aktenzeichen: 7 D 302/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1103.7D302.20NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird verworfen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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