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10 B 813/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-03, 10 B 813/22
10 B 813/22Verwaltungsgericht03.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-03
Aktenzeichen: 10 B 813/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1103.10B813.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nur für das erstinstanzliche Verfahren erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
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