Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-02, 4 B 287/22

4 B 287/22Verwaltungsgericht02.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 287/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-02

Aktenzeichen: 4 B 287/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1102.4B287.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

    1. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T. aus X. für das zweitinstanzliche Verfahren wird abgelehnt.
    1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14.2.2022 wird zurückgewiesen.
    1. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
    1. Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 2.812,50 Euro festgesetzt.

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