Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-31, 4 E 611/22

4 E 611/22Verwaltungsgericht31.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 611/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-31

Aktenzeichen: 4 E 611/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1031.4E611.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung in Ziffer 2. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 3.2.2022 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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