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5 E 310/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-28, 5 E 310/22
5 E 310/22Verwaltungsgericht28.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-28
Aktenzeichen: 5 E 310/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1028.5E310.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. März 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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