Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-27, 6 B 870/22

6 B 870/22Verwaltungsgericht27.10.2022

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Regierungsoberinspektors gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Dienstherrn zu seiner Wiedereingliederung trotz eines laufenden Zurruhesetzungsverfahrens zu verpflichten.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 870/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-27

Aktenzeichen: 6 B 870/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1027.6B870.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: AZVO § 2 Abs. 6

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Regierungsoberinspektors gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Dienstherrn zu seiner Wiedereingliederung trotz eines laufenden Zurruhesetzungsverfahrens zu verpflichten.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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