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14 A 1159/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-25, 14 A 1159/22
14 A 1159/22Verwaltungsgericht25.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-25
Aktenzeichen: 14 A 1159/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1025.14A1159.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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