Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-21, 17 B 1142/22

17 B 1142/22Verwaltungsgericht21.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 17 B 1142/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-21

Aktenzeichen: 17 B 1142/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1021.17B1142.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert und im Entscheidungsausspruch wie folgt neu gefasst:

„Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 2724/22 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 14. September 2022 wird insoweit angeordnet, als sich die Klage gegen das für den Fall der Abschiebung in die Türkei verfügte befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot richtet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.“

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen der Antragsteller zu 2/3 und der Antragsgegner zu 1/3.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.