Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-20, 6 B 931/22

6 B 931/22Verwaltungsgericht20.10.2022

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Kommissaranwärterin, die im Wege des Eilantrags die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, ihr eine weitere Wiederholungsmöglichkeit bei einer Schießprüfung zu gewähren.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 931/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-20

Aktenzeichen: 6 B 931/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1020.6B931.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Kommissaranwärterin, die im Wege des Eilantrags die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, ihr eine weitere Wiederholungsmöglichkeit bei einer Schießprüfung zu gewähren.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf die Wertstufe bis 7.000,00 Euro festgesetzt.

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