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6 B 931/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-20, 6 B 931/22
6 B 931/22Verwaltungsgericht20.10.2022
Erfolglose Beschwerde einer Kommissaranwärterin, die im Wege des Eilantrags die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, ihr eine weitere Wiederholungsmöglichkeit bei einer Schießprüfung zu gewähren.
Entscheidungsdatum: 2022-10-20
Aktenzeichen: 6 B 931/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1020.6B931.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde einer Kommissaranwärterin, die im Wege des Eilantrags die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, ihr eine weitere Wiederholungsmöglichkeit bei einer Schießprüfung zu gewähren.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf die Wertstufe bis 7.000,00 Euro festgesetzt.
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