Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-14, 6 B 810/22

6 B 810/22Verwaltungsgericht14.10.2022

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes, der nach Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens zweier Modulprüfungen infolge unbegründeter Prüfungsrücktritte die Gewährung weiterer Prüfungsversuche begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 810/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-14

Aktenzeichen: 6 B 810/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1014.6B810.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes, der nach Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens zweier Modulprüfungen infolge unbegründeter Prüfungsrücktritte die Gewährung weiterer Prüfungsversuche begehrt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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