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6 B 810/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-14, 6 B 810/22
6 B 810/22Verwaltungsgericht14.10.2022
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes, der nach Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens zweier Modulprüfungen infolge unbegründeter Prüfungsrücktritte die Gewährung weiterer Prüfungsversuche begehrt.
Entscheidungsdatum: 2022-10-14
Aktenzeichen: 6 B 810/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1014.6B810.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes, der nach Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens zweier Modulprüfungen infolge unbegründeter Prüfungsrücktritte die Gewährung weiterer Prüfungsversuche begehrt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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