Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-12, 2 D 348/21.NE

2 D 348/21.NEVerwaltungsgericht12.10.2022

Regest

Ablehnung eines Antrags nach § 102a Abs. 1 VwGO auf Gestattung der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung im Wege der Videokonferenz im Einzelfall

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 D 348/21.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-12

Aktenzeichen: 2 D 348/21.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1012.2D348.21NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Leitsätze

Ablehnung eines Antrags nach § 102a Abs. 1 VwGO auf Gestattung der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung im Wege der Videokonferenz im Einzelfall

Tenor

Der Antrag der Antragsteller und ihres Prozessbevollmächtigten auf Gestattung der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 22. November 2022 im Wege der Bild- und Tonübertragung wird abgelehnt.

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