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5 A 1480/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-10, 5 A 1480/21
5 A 1480/21Verwaltungsgericht10.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-10
Aktenzeichen: 5 A 1480/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1010.5A1480.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. April 2021 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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