Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-29, 7 D 71/19.NE

7 D 71/19.NEVerwaltungsgericht29.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 71/19.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-29

Aktenzeichen: 7 D 71/19.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0929.7D71.19NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der sachliche Teilflächennutzungsplan "Wind" der Stadt O. ist unwirksam, soweit er eine Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erzielen soll.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragstellerin zuvor Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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