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7 D 190/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-29, 7 D 190/20.NE
7 D 190/20.NEVerwaltungsgericht29.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-29
Aktenzeichen: 7 D 190/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0929.7D190.20NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Antragsgegnerin in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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