Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-23, 10 D 207/20.NE

10 D 207/20.NEVerwaltungsgericht23.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 D 207/20.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-23

Aktenzeichen: 10 D 207/20.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0923.10D207.20NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller zu 1. und der Antragsteller zu 2. tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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