Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-21, 6 A 2601/20

6 A 2601/20Verwaltungsgericht21.09.2022

Regest

1. Erfolgloser Zulassungsantrag einer ehemaligen Lehrerin, deren Klage auf Aufhebung der verfügten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe gerichtet ist. 2. Es handelt sich um eine nachhaltige und schwerwiegende Verletzung von leicht einsehbaren Kernpflichten einer Lehrkraft, wenn diese in einem nicht unerheblichen mehrmonatigen Zeitraum, einem Schüler zahlreiche Textnachrichten schreibt, mit denen sie diesem eine mindestens enge freundschaftliche Beziehung suggeriert, ihn mit ihren eigenen Problemen und Befindlichkeiten bedrängt und ihn psychisch erheblich unter Druck setzt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2601/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-21

Aktenzeichen: 6 A 2601/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0921.6A2601.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §23 Abs.3 S.1 Nr.1; BeamtStG §23 Abs.3 S.1 Nr.2; LBG NRW §28 Abs.2; BeamtStG §34 Abs.1 S.3

Leitsätze

    1. Erfolgloser Zulassungsantrag einer ehemaligen Lehrerin, deren Klage auf Aufhebung der verfügten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe gerichtet ist.
    1. Es handelt sich um eine nachhaltige und schwerwiegende Verletzung von leicht einsehbaren Kernpflichten einer Lehrkraft, wenn diese in einem nicht unerheblichen mehrmonatigen Zeitraum, einem Schüler zahlreiche Textnachrichten schreibt, mit denen sie diesem eine mindestens enge freundschaftliche Beziehung suggeriert, ihn mit ihren eigenen Problemen und Befindlichkeiten bedrängt und ihn psychisch erheblich unter Druck setzt.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000,00 Euro festgesetzt.

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