Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-20, 22 A 3301/21

22 A 3301/21Verwaltungsgericht20.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 22 A 3301/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-20

Aktenzeichen: 22 A 3301/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0920.22A3301.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 30.000,-- Euro festgesetzt.

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