Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-20, 18 E 493/22

18 E 493/22Verwaltungsgericht20.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 18 E 493/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-20

Aktenzeichen: 18 E 493/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0920.18E493.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. , C. , wird abgelehnt.

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren 11 K 2943/21 Prozesskostenhilfe bewilligt und zur Wahrnehmung seiner Rechte Rechtsanwalt E. aus C. beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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