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12 A 4187/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-20, 12 A 4187/19
12 A 4187/19Verwaltungsgericht20.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-20
Aktenzeichen: 12 A 4187/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0920.12A4187.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Das Verfahren wird aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten eingestellt.
Das angegriffene Urteil vom 27. September 2019 ist wirkungslos.
Die Kosten des in Hauptsache erledigten Verfahrens in beiden Instanzen trägt der Kläger.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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