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9 A 2999/20.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-15, 9 A 2999/20.A
9 A 2999/20.AVerwaltungsgericht15.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-15
Aktenzeichen: 9 A 2999/20.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0915.9A2999.20A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Der Klägerin wird für das zweitinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L. aus L1. beigeordnet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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