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19 E 322/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-05, 19 E 322/22
19 E 322/22Verwaltungsgericht05.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-05
Aktenzeichen: 19 E 322/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0905.19E322.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt U. aus E. beigeordnet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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