Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-02, 6 B 695/22

6 B 695/22Verwaltungsgericht02.09.2022

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Steueramtsrätin, die mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die vorläufige Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens mit einem Mitbewerber begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 695/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-02

Aktenzeichen: 6 B 695/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0902.6B695.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Steueramtsrätin, die mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die vorläufige Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens mit einem Mitbewerber begehrt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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