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22 A 1704/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-31, 22 A 1704/20
22 A 1704/20Verwaltungsgericht31.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-31
Aktenzeichen: 22 A 1704/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0831.22A1704.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 45.000,- Euro festgesetzt.
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