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2 B 542/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-29, 2 B 542/22
2 B 542/22Verwaltungsgericht29.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-29
Aktenzeichen: 2 B 542/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0829.2B542.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen – als Gesamtschuldner – die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
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