Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-29, 2 B 542/22

2 B 542/22Verwaltungsgericht29.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 542/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-29

Aktenzeichen: 2 B 542/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0829.2B542.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen – als Gesamtschuldner – die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

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