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13 A 442/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-25, 13 A 442/20
13 A 442/20Verwaltungsgericht25.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-25
Aktenzeichen: 13 A 442/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0825.13A442.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. Dezember 2019 wirkungslos. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung zurückgewiesen wurde.
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