Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-19, 22 B 705/22.AK

22 B 705/22.AKVerwaltungsgericht19.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 22 B 705/22.AK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-19

Aktenzeichen: 22 B 705/22.AK

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0819.22B705.22AK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Senat

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 D 122/22.AK gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 24. Mai 2022 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu je ½. Im Übrigen findet ein Kostenausgleich nicht statt.

Der Streitwert wird auf 10.357,- Euro festgesetzt.

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