Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-18, 19 E 899/21

19 E 899/21Verwaltungsgericht18.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 899/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-18

Aktenzeichen: 19 E 899/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0818.19E899.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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