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19 E 899/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-18, 19 E 899/21
19 E 899/21Verwaltungsgericht18.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-18
Aktenzeichen: 19 E 899/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0818.19E899.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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