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18 A 770/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-16, 18 A 770/22
18 A 770/22Verwaltungsgericht16.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-16
Aktenzeichen: 18 A 770/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0816.18A770.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. März 2022 geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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