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7 B 572/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-10, 7 B 572/22
7 B 572/22Verwaltungsgericht10.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-10
Aktenzeichen: 7 B 572/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0810.7B572.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
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