Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-08, 4 E 72/21

4 E 72/21Verwaltungsgericht08.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 72/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-08

Aktenzeichen: 4 E 72/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0808.4E72.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28.12.2020 wird dem Kläger für das Klageverfahren in erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt B. aus M. beigeordnet.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.