Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-08, 22 A 369/20

22 A 369/20Verwaltungsgericht08.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 22 A 369/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-08

Aktenzeichen: 22 A 369/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0808.22A369.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Senat

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Der Beklagte und die Beigeladene tragen die im Zulassungsverfahren entstandenen Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu je ½. Im Übrigen findet ein Kostenausgleich nicht statt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 91.980,- Euro festgesetzt.

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