projekte
22 A 369/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-08, 22 A 369/20
22 A 369/20Verwaltungsgericht08.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-08
Aktenzeichen: 22 A 369/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0808.22A369.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Senat
Die Anträge werden abgelehnt.
Der Beklagte und die Beigeladene tragen die im Zulassungsverfahren entstandenen Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu je ½. Im Übrigen findet ein Kostenausgleich nicht statt.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 91.980,- Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.