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1 B 736/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-05, 1 B 736/22
1 B 736/22Verwaltungsgericht05.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-05
Aktenzeichen: 1 B 736/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0805.1B736.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 6. Mai 2022 gegen die Zuweisungsverfügung der Antragsgegnerin vom 27. April 2022 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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