projekte
10 A 2150/20.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-04, 10 A 2150/20.A
10 A 2150/20.AVerwaltungsgericht04.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-04
Aktenzeichen: 10 A 2150/20.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0804.10A2150.20A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin I. aus I1. wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.