Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-01, 12 A 1402/20

12 A 1402/20Verwaltungsgericht01.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 1402/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-01

Aktenzeichen: 12 A 1402/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0801.12A1402.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 21.336,87 € festgesetzt.

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