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7 A 3581/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-29, 7 A 3581/20
7 A 3581/20Verwaltungsgericht29.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-29
Aktenzeichen: 7 A 3581/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0729.7A3581.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Zulassungsanträge werden abgelehnt.
Die Beklagte und der Beigeladene tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Zulassungsverfahrens; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
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