Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-29, 7 A 3581/20

7 A 3581/20Verwaltungsgericht29.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 A 3581/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-29

Aktenzeichen: 7 A 3581/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0729.7A3581.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Zulassungsanträge werden abgelehnt.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Zulassungsverfahrens; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

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