projekte
6 A 798/22.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-28, 6 A 798/22.A
6 A 798/22.AVerwaltungsgericht28.07.2022
Die anwaltliche Sorgfaltspflicht erfordert bei der Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines Schriftsatzes im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs die Kontrolle, ob der Eingang des elektronischen Dokuments bei Gericht entsprechend § 55a Abs. 5 Satz 2 VwGO bestätigt worden ist.
Entscheidungsdatum: 2022-07-28
Aktenzeichen: 6 A 798/22.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0728.6A798.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO §55a Abs. 5 Satz 2
Die anwaltliche Sorgfaltspflicht erfordert bei der Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines Schriftsatzes im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs die Kontrolle, ob der Eingang des elektronischen Dokuments bei Gericht entsprechend § 55a Abs. 5 Satz 2 VwGO bestätigt worden ist.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, jeweils zur Hälfte.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.