Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-28, 6 A 798/22.A

6 A 798/22.AVerwaltungsgericht28.07.2022

Regest

Die anwaltliche Sorgfaltspflicht erfordert bei der Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines Schriftsatzes im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs die Kontrolle, ob der Eingang des elektronischen Dokuments bei Gericht entsprechend § 55a Abs. 5 Satz 2 VwGO bestätigt worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 798/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-28

Aktenzeichen: 6 A 798/22.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0728.6A798.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO §55a Abs. 5 Satz 2

Leitsätze

Die anwaltliche Sorgfaltspflicht erfordert bei der Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines Schriftsatzes im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs die Kontrolle, ob der Eingang des elektronischen Dokuments bei Gericht entsprechend § 55a Abs. 5 Satz 2 VwGO bestätigt worden ist.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, jeweils zur Hälfte.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.