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12 E 411/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-27, 12 E 411/22
12 E 411/22Verwaltungsgericht27.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-27
Aktenzeichen: 12 E 411/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0727.12E411.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei.Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
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