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8 B 1880/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-22, 8 B 1880/21
8 B 1880/21Verwaltungsgericht22.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-22
Aktenzeichen: 8 B 1880/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0722.8B1880.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 6. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird unter Änderung des erstinstanzlich festgesetzten Streitwerts für das Verfahren in beiden Instanzen auf jeweils 20.000 Euro festgesetzt.
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