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13 B 1466/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-22, 13 B 1466/21
13 B 1466/21Verwaltungsgericht22.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-22
Aktenzeichen: 13 B 1466/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0722.13B1466.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. August 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 1. bis 5. zu 1/8 als Gesamtschuldner, die Antragsteller zu 6. bis 8. zu 1/8 als Gesamtschuldner, die Antragsteller zu 9. bis 11. zu 1/8 als Gesamtschuldner, die Antragsteller zu 12. und 13. zu 1/8 als Gesamtschuldner, der Antragsteller zu 14. zu 1/8 allein, die Antragsteller zu 15. und 16. zu 1/8 als Gesamtschuldner, der Antragsteller zu 17. zu 1/8 allein, die Antragsteller zu 18. und 19. zu 1/8 als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 80.000 Euro festgesetzt.
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