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4 B 1921/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-21, 4 B 1921/20
4 B 1921/20Verwaltungsgericht21.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-21
Aktenzeichen: 4 B 1921/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0721.4B1921.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19.11.2020 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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