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4 A 623/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-21, 4 A 623/20
4 A 623/20Verwaltungsgericht21.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-21
Aktenzeichen: 4 A 623/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0721.4A623.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 21.1.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
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